Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit einem Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.

Ausländische Staatsangehörige können den Dienst mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anpassen zu lassen.

Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Meldungen können maximal 30 Tage vor dem effektiven Umzugsdatum über eUmzug gemeldet werden.

eUmzug ist im Aufbau und noch nicht überall verfügbar. Auf der Website des Kantons Solothurn finden Sie eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Solothurner Gemeinden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Umzugsmeldung an die Einwohnerdienste ihrer bisherigen Wohngemeinde.

Gebühren:

Bei der Nutzung von eUmzug bezahlen Sie lediglich die Meldegebühren der Gemeinde.

Die Gemeinden können anfallende Gebühren nachträglich in Rechnung stellen oder am Schalter verlangen. Insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen wird dies der Fall sein (z.B. Gebühren für Mutationen oder Ausstellung von Ausländerausweisen).

Das sollten Sie bereithalten:

  • Persönliche Angaben: So wie im Einwohnerregister eingetragen oder gemäss ihrem Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
  • Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer AHVN13)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
  • Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) dürfen entsprechend abgedeckt werden.
  • Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung
  • Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren

Wenn Sie Dokumente hochladen müssen, achten Sie darauf, dass Sie Vor- und Rückseite der Dokumente einscannen. Ein gutes Handyfoto genügt auch.

Für Schweizerinnen und Schweizer wird der Heimatschein von der Wegzugsgemeinde direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Voraussetzungen für einen Umzug innerhalb des Kantons Solothurn:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)

Grundvoraussetzung ist, dass die Wegzugsgemeinde eUmzug anbietet.

Personen mit Wochenaufenthalt oder Auskunftssperren können diesen Dienst nicht nutzen.

Das System erkennt automatisch, ob die Zuzugsgemeinde eUmzug anbietet oder nicht. Falls die Zuzugsgemeinde keinen eUmzug anbietet, können Sie den Wegzug zwar elektronisch melden, aber die Zuzugsmeldung in der neuen Gemeinde müssen Sie trotzdem noch nach deren Vorgaben erledigen.

Voraussetzungen für einen Zuzug in den Kanton Solothurn:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C

Grundvoraussetzung ist, dass die Wegzugsgemeinde eUmzug anbietet.

Personen mit Wochenaufenthalt oder Auskunftssperren können diesen Dienst nicht nutzen.

Das System erkennt automatisch, ob die Zuzugsgemeinde eUmzug anbietet oder nicht. Falls die Zuzugsgemeinde keinen eUmzug anbietet, können Sie den Wegzug zwar elektronisch melden, aber die Zuzugsmeldung in der neuen Gemeinde müssen Sie trotzdem noch nach deren Vorgaben erledigen.

Voraussetzungen für einen Wegzug aus dem Kanton Solothurn:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C

Grundvoraussetzung ist, dass die Wegzugsgemeinde eUmzug anbietet.

Personen mit Wochenaufenthalt oder Auskunftssperren können diesen Dienst nicht nutzen.

Das System erkennt automatisch, ob die Zuzugsgemeinde eUmzug anbietet oder nicht. Falls die Zuzugsgemeinde keinen eUmzug anbietet, können Sie den Wegzug zwar elektronisch melden, aber die Zuzugsmeldung in der neuen Gemeinde müssen Sie trotzdem noch nach deren Vorgaben erledigen.

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