Allgemeine Informationen

Das «eSteuerkonto» beschränkt sich auf die Haupt- und Nebensteuern des Staates (Kanton Solothurn) und des Bundes und damit auf jene Steuerarten, bei denen das Steueramt des Kantons Solothurn Bezugsorgan ist.

Es besteht keine Anbindung an die Gemeindesteuerbehörden. Auch Quellensteuerforderungen werden nicht angezeigt.

Angebotene Dienstleistungen

Aktuell stehen im "eSteuerkonto" folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Kontoübersicht (Total der geschuldeten / bezahlten Steuerbeträge)
  • Kontodetails (Buchungen pro Steuerart und Steuerperiode einsehen)
  • Suchfunktion zur Auffindung einzelner Zahlungen / Buchungen
  • Herunterladen von Kontoauszügen (Gesamt- oder Detailkontoauszug)
  • Generierung von Einzahlungsscheinen
  • Antrag für Zahlungsabkommen (Ratenzahlung)
  • Verwalten der Kontoangaben für Steuerrückerstattungen (Auszahlungskonto)

Die Dienstleistungen werden laufend ausgebaut.

Die Nutzung des «eSteuerkonto» an sich ist kostenlos. Für spezifische steuerliche Dienstleistungen, die im «eSteuerkonto» zur Verfügung stehen, können jedoch Gebühren anfallen. Es gelten die einschlägigen Steuererlasse.

Login

Für die Benutzung des eSteuerkonto benötigen Sie eine SwissID mit geprüfter Identität und ein Konto im Behördenportal (Online-Schalter) sowie Ihre PersonenID (PersID) welche Sie auf den Steuerdokumenten oben links* unter «Betrifft:» finden.

* Hinweis für Ehegemeinschaften / eingetragene Partnerschaften

Erfolgt der Zugriff durch die Ehefrau / durch die als Partner 2 auf der Steuererklärung genannte Person bei eingetragenen Partnerschaften, so ist zwingend die PersID zu verwenden, welche auf der Seite 1 der Steuererklärung unter der Spalte "Person 2 Ehefrau / eingetr. Partner/in" geführt wird.

Weiter muss auch die SwissID verwendet werden, welche auf die Ehefrau / den/die Partner/in 2 lautet damit das Login korrekt funktioniert. Es findet eine Überprüfung statt.

Der Zugriff auf das Konto der Ehegemeinschaft / eingetragene Partnerschaft ist für die Ehefrau / die als Partner 2 auf der Steuererklärung genannte Person solange möglich, wie die Ehe / eingetragene Partnerschaft nicht durch eine tatsächliche oder rechtliche Trennung oder Scheidung aufgelöst wird. Liegt eine tatsächliche oder rechtliche Trennung oder Scheidung vor, so ist aus Gründen des Steuergeheimnisses für die Ehefrau / die als Partner 2 auf der Steuererklärung genannte Person der Zugriff nur noch auf ihr persönliches Steuerkonto möglich.

Steueramt des Kantons Solothurn, 08.04.2022

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