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Werkinterner Verkehr auf öffentlichen Strassen beantragen

Informationen zur Beantragung einer Bewilligung für werkinterner Verkehr auf öffentlichen Strassen finden Sie auf unserer Website so.ch.

Grundsätzlich dürfen Motorfahrzeuge und ihre Anhänger auf öffentlichen Strassen nur mit Kontrollschildern und Fahrzeugausweis verkehren.

Die Motorfahrzeugkontrolle kann die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweis auf kurzen Strassenstrecken gestatten, wenn für den betrieblichen Ablauf die Fahrt zwischen benachbarten Teilen eines Fabrik- oder Werkbetriebes auf öffentlichen Strassen notwendig.

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