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Fristverlängerung Steuererklärung

Informationen zur Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung für natürliche Personen erhalten Sie auf unserer Webseite so.ch.

Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung auf den 31. März kann mittels der online-Fristverlängerung auf den 31. Juli oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November verschoben werden. Für sekundär Steuerpflichtige gilt der 30. November als Abgabetermin.

Informationen zur Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung für juristische Personen erhalten Sie auf unserer Webseite so.ch.

Der normale Abgabetermin kann vom 30. Juni auf den 31. Oktober oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November erstreckt werden. Für sekundär steuerpflichtige Juristische Personen gilt der 31. Oktober als Abgabetermin.

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