Bewilligung Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit
Informationen zur Bewilligung für vorübergehende Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit finden Sie auf unserer Website so.ch.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeitbewilligung nur die Beschäftigungsdauer der Arbeitnehmenden betrifft. Andere Vorschriften bleiben ausdrücklich vorbehalten. Insbesondere gelten während der Abend- (19:00 bis 23:00 Uhr) und der Nachtzeit (23:00 bis 06:00 Uhr) strengere Lärmgrenzwerte. Für Dauerbewilligungen (mehr als 3 Monate oder 6 Sonn- bzw. Feiertage) ist das SECO zuständig.
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