Zurück zur vorherigen Seite

Bewilligung Konsumkreditgeschäft

Informationen zur Bewilligung Konsumkreditgeschäft finden Sie auf unserer Website so.ch.

Gemäss Art. 39 Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) vom 23. März 2002, Art. 4–8 Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) vom 6. November 2002 mit Änderungen vom 23. November 2005 und kantonalen Ausführungsbestimmungen.

Haben Sie eine Frage oder benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns via Support Formular.

Support kontaktieren
Menu Navigation überspringen Kontakt Liste der Dienstleistungen
Diese Webseite benutzt Cookies für Statistiken, zur Seitenoptimierung und für zielgerichtetes Marketing. Mit der weiteren Benutzung dieser Seite akzeptieren Sie den Einsatz von Cookies zu diesen Zwecken. Lesen Sie hier mehr.