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Bewilligung Konsumkreditgeschäft
Informationen zur Bewilligung Konsumkreditgeschäft finden Sie auf unserer Website so.ch.
Gemäss Art. 39 Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) vom 23. März 2002, Art. 4–8 Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) vom 6. November 2002 mit Änderungen vom 23. November 2005 und kantonalen Ausführungsbestimmungen.
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