Bewilligung Gastgewerbe- und Beherbergungsbetrieb
Informationen zur Bewilligung Gastgewerbe- und Beherbergungsbetrieb erhalten Sie auf unserer Website so.ch.
Gastwgewerbe- und Beherbergungsbetrieb:
Wer einen Gastwirtschaftsbetrieb, einen Take-away/Imbissbetrieb oder Beherbergungsbetrieb führen will, bedarf einer Betriebsbewilligung (§ 9 Abs. 1 WAG).
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie folgende Dokumente elektronisch verfügbar haben, da sie diese später im Formular hochladen müssen:
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Wohnsitzbestätigung der letzten 5 Jahre
- Auszug aus dem Betreibungsregister (der letzten 5 Jahre über die jeweiligen Wohnorte)
- Strafregisterauszug
- Fähigkeitsausweis bzw. Nachweis einer ausreichenden beruflichen Qualifikation
- Anstellungsverhältnis: Geschäftsführungsvertrag
- Bei Eigentum/Miete/Pacht: Grundbuchauszug oder Miet- bzw. Pachtvertrag
- Baubewilligung oder Bestätigung der zuständigen Baubehörde, dass für den bestehenden Betrieb eine Baubewilligung vorliegt
- Ausländer: Aufenthaltstitel (Ausländerausweis)
- Brandschutzbewilligung
Kleinstbetriebe:
Sie müssen auch für einen Kleinstbetrieb eine Bewilligung beantragen. Als gastwirtschaftliche Kleinstbetriebe im Sinne des Gesetztes (§ 4 Abs. 3bis WAG) gelten Betriebe, welche
- ein stark eingeschränktes Speise- und Getränkesortiment führen;
- stark eingeschränkte Öffnungszeiten haben;
- einen Jahresumsatz von maximal 50'000 Franken erzielen;
- Vereinslokale sind, deren Betrieb nicht den Hauptzweck des Vereins darstellen und welche der Verein auf eigene Rechnung führt; und
- die nach Aussen nicht wie ein Gastgewerbebetrieb in Erscheinung treten.
Alle oben genannten Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie folgende Dokumente elektronisch verfügbar haben, da sie diese später im Formular hochladen müssen:
- Wohnsitzbestätigung der letzten 5 Jahre
- Grundbuchauszug oder Mietvertrag
- Baubewilligung oder Bestätigung der zuständigen Baubehörde, dass für den bestehenden Betrieb eine Baubewilligung vorliegt
- Speise- und Getränkeangebot
- Öffnungszeiten
- Statuten oder Handelsregisterauszug
- Fotodokumentation des Betriebes
- Ausländer: Aufenthaltstitel (Ausländerausweis)
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