Zivilstandsauszüge mit Apostille
Benötigen Sie im Ausland einen beglaubigten Auszug aus dem Zivilstandsregister?
Sie können diesen bequem online bestellen und per Post erhalten.
Verwenden Sie einen Auszug aus dem Zivilstandsregister in einem anderen Land, muss in der Regel die Herkunft der Urkunde beglaubigt werden. Für Länder, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, wird die Beglaubigung durch eine Apostille vollzogen. Der Stempel der Apostille erspart Ihnen den Gang auf die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Landes.
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