Betreibungsregister-Auszug
Mit Betreibungsregister-Auszug können Sie einen Auszug beim zuständigen Betreibungsamt bestellen. Sie können einen Auszug über Ihre eigene Situation (Auszug für sich selbst) oder für eine Drittperson (Auszug für eine Drittperson) bestellen. Für einen Auszug über eine Drittpersonen werden Sie allerdings auf die entsprechende Plattform des Bundes weitergeleitet. Sie können nur eine einzige Adresse eingeben. Mit der eingegebenen Adresse kann bestimmt werden, welches Betreibungsamt zuständig ist, um den Auszug auszustellen.
Das Gesuch beschränkt sich auf das Amt, an das es gerichtet wird. Es enthält nur die Informationen über die Verfahren, die allenfalls bei diesem Amt eingeleitet wurden. Es gibt keinen gesamtschweizerischen Auszug.
Das Amt prüft nicht, ob die Adresse der Person, über die Auskunft verlangt wird, richtig ist. Die Person, die das Gesuch stellt, muss das bei den zuständigen Behörden kontrollieren lassen.
Es ist wichtig, dass die erfassten Felder wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
Weitere Informationen zum Betreibungsregister-Auszug erhalten Sie von ihrem Zuständigen Betreibungsamt.
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